Legalisierung von Handelsdokumenten für Katar – Vorgehensweise
Senden Sie uns die Dokumente zur Legalisierung Katar zusammen mit unserer Auftragserteilung zu. Wir benötigen die Dokumente zur Legalisierung im Original und zusätzlich als einfache Kopie zum Verbleib beim Konsulat. Auf der Auftragserteilung können Sie auch auswählen, ob Vorbeglaubigungen oder Übersetzungen durch uns eingeholt werden sollen. Gerne können Sie uns das zu legalisierende Dokument vorab per E-Mail zur Überprüfung zukommen lassen. Wir können Ihnen dann, je nach Art des Dokuments, den Legalisierungsprozess erläutern.
Legalisierung Katar – Legalisierungsvorschriften
- Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse sind nur gemeinsam legalisierbar.
- Ursprungszeugnisse dürfen keinerlei Anhang haben.
- Gesundheitszertifikate und Herstellererklärungen und Verschiffungsdokumente benötigen zur Bearbeitung Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen.
- Für Exporte von Fleisch wird eine amtliche Bescheinigung verlangt, die besagt, dass kein Pferdefleisch enthalten ist.
- Jedes Dokument ist separat durch die entsprechende Behörde zu beglaubigen. Sammeldokumente werden NICHT legalisiert.
- Verträge, Vollmachten, Assignments sowie alle Arten von Zertifikaten müssen vom BfAA endbeglaubigt sein.
- Bei Handelsrechnungen über € 263.158,01 werden die Centbeträge aufgerundet.
- Alle Handelsdokumente müssen von der Ghorfa beglaubigt werden.
- Zeugnisse können nur beglaubigt werden, wenn 3 Dokumente vorhanden sind: Notenspiegel, Diplom-Urkunde, Zeugnis. Falls dies nicht der Fall ist, ist eine Bescheinigung der Uni diesbezüglich vorzulegen. Zeugnisse müssen von der Hochschule und der Behörde des Bundeslandes vorbeglaubigt werden. Anschließend erfolgt die Endbeglaubigung durch das BfAA.
Legalisierung Katar – Konsulatsgebühren
Ursprungszeugnis | je 39,- € |
Herstellererklärung/Preisliste | je 39,- € |
Verschiffungsdokumente, Packliste | je 39,- € |
Handelsverträge | je 39,- € |
Analysenzertifikat/Gesundheitszertifikat/ CPP/ GMP | je 39,- € |
Alle privaten oder persönlichen Dokumente (Uni oder Med.) Handelsregister Polizeiliches Führungszeugnis | je 26,- €
je 26,- € |
Vollmacht | je 39,- € |
Rechnungen (Original und Kopie) von 0,- $ bis 4.109,- $ von 4.109,01 $ bis 27.396,- $ von 27.396,01 $ bis 68.489,- $ von 68.489,01 $ bis 273.958 $ ab 273.958,01 $ | je 132,- € je 132,- € je 263,- € je 658,- € je 1.316,- € je Rechnungssumme x 0,006 € |
Legalisierung Katar – Unsere Servicegebühren
Dokumentenlegalisierung:
Legalisierung durch die Botschaft:
- Bearbeitungszeit 8- 12 Konsulararbeitsge:
für das 1. Dokument: 71,40 € brutto, 60,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
– Bearbeitungszeit 4- 7 Konsulararbeitstage:
für das 1. Dokument: 95,20 € brutto, 80,00 € netto
für das 2. bis 4. Dokument zusätzlich je 41,65 € brutto, 35,00 € netto
ab dem 4. Dokument zusätzlich je 29,75 € brutto, 25,00 € netto
GHORFA (Vorbeglaubigung)
Die GHORFA- Gebühr beträgt 25,00 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,40 € brutto, 60,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
BfAA (Endbeglaubigung)
Die BfAA- Gebühr beträgt 14,27 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 4- 6 Wochen, für das 1. Dokument: 94,01 € brutto, 79,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Bearbeitungszeit 2-3 Wochen, für das 1. Dokument: 117,81 € brutto, 99,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Bearbeitungszeit 1 Woche, für das 1. Dokument: 177,31 € brutto, 149,00 € netto
jedes weitere Dokument + 41,65 € brutto, 35,00 € netto
Beglaubigung durch das Landgericht
Die Gebühr des Landgerichts beträgt 25,00 € pro Dokument
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Beglaubigung durch die Behröde des Bundeslandes
Bearbeitungszeit variabel, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 7 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Notarielle Beglaubigung (zzgl. Notar-Gebühr)
Bearbeitungszeit 7- 12 Werktage, für das 1. Dokument: 59,50 € brutto, 50,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 4- 6 Werktage, für das 1. Dokument: 83,30 € brutto, 70,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Bearbeitungszeit 1- 3 Werktage, für das 1. Dokument: 107,10 € brutto, 90,00 € netto
jedes weitere Dokument + 29,75 € brutto, 25,00 € netto
Anfertigung von Kopien, 0,50 € je Seite
Definitionen der Gebühren
Servicegebühr: Dies ist die Gebühr, die wir für unsere Bearbeitung berechnen. Zu unserer Bearbeitung zählt die Prüfung der Unterlagen auf Ihre Richtigkeit, die Beschaffung der Beglaubigungen/ Übersetzungen/ Legalisierungen und die Versandvorbereitung.
Konsulatsgebühr: Dies ist die Gebühr, welche die Botschaften/ Generalkonsulate für die Ausstellung der Legalisierungen berechnet. Da es sich um verauslagte Kosten handelt, ist diese Gebühr steuerfrei.
Rechtlicher Hinweis
Visum International ist eine Dienstleistungsagentur, welche regierungsunabhängig ist. Bei Inanspruchnahme unserer Serviceleistungen fällt zu der Konsulatsgebühr zusätzlich unsere Servicegebühr (je nach gewünschter Bearbeitungszeit, Anzahl der Dokumente und Art der Beglaubigung). Sie sind nicht verpflichtet unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen und können sich auch direkt an die offizielle Regierungsstelle wenden.